Du hast deinen Online-Shop eröffnet, aber das Impressum vergessen? Das kann teuer werden. Ein fehlendes oder unvollständiges Online-Shop Impressum ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmendes rechtliches Risiko.
In diesem Artikel erfährst du, was ein Impressum enthalten muss, wer dazu verpflichtet ist und wie du es korrekt in deinem Online-Shop einbindest, um rechtliche Risiken zu verringern.
- Gesetzliche Pflicht laut § 5 DDG: Jedes geschäftsmäßige Online-Angebot benötigt ein vollständiges Impressum. Dazu zählen nicht nur große Shops, sondern auch kleine Seiten mit Verkaufsintention.
- Auch Kleinunternehmer betroffen: Die Impressumspflicht gilt für jede Website, die Einnahmen generieren soll. Unabhängig von der Größe des Shops oder der Rechtsform.
- Bußgelder bis zu 50.000 Euro: Abmahnungen und gerichtliche Verfahren sind bei fehlendem Impressum häufig und teuer.
- Erreichbarkeit zählt: Das Impressum muss klar benannt, jederzeit verfügbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
Warum ein Impressum im Online-Shop unverzichtbar ist
Viele Shopbetreiber unterschätzen das Impressum und sehen es als bürokratische Nebensache. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar für jeden, der online gewerblich tätig ist.
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) klare Anforderungen formuliert, die du erfüllen musst. Das Impressum soll die Identität hinter dem Shop transparent machen, für rechtliche Sicherheit sorgen und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden stärken.
Ein korrektes Impressum beugt also nicht nur Abmahnungen vor, sondern verbessert auch dein seriöses Auftreten im Netz. Also ein klarer Wettbewerbsvorteil. Deshalb lohnt es sich, dieses Thema von Anfang an professionell anzugehen.

Für wen gilt die Impressumspflicht im Online-Shop?
Bevor du dich an die inhaltliche Gestaltung deines Impressums machst, solltest du wissen, ob du überhaupt dazu verpflichtet bist. Und in welchem Umfang.
Die Impressumspflicht gilt nicht nur für große Online-Händler, sondern bereits ab dem Moment, in dem du planst, regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen über eine Website oder Plattform mit kommerziellem Ziel anzubieten.
Gewerbliche Anbieter, Kleinunternehmer und Freiberufler
Du betreibst deinen Online-Shop nur nebenbei, bist Kleinunternehmer oder gerade erst gestartet? Das schützt dich leider nicht vor der Impressumspflicht. Sie greift bereits, sobald deine Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt ist und ein wirtschaftlicher Vorteil (also Einnahmen) erzielt werden soll.
Es spielt keine Rolle, ob du bereits Umsatz generierst oder wie viel. Die sogenannte „geschäftsmäßige Nutzung“ ist das entscheidende Kriterium. Diese liegt laut ständiger Rechtsprechung bereits dann vor, wenn deine Webseite Produkte, Dienstleistungen, Online-Kurse oder Affiliate-Links präsentiert. Selbst ohne direkten Kaufabschluss auf der Seite.
Damit gilt die Impressumspflicht für nahezu alle Betreiber von Online-Shops. Unabhängig von Rechtsform und Umsatz. Dazu zählen auch Einzelunternehmer, die unter der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG arbeiten, sowie Freiberufler wie Texter, Designer, Coaches oder Fotografen.
Sobald du eine geschäftliche Webseite oder einen Webshop betreibst, bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum bereitzustellen. Wer hier unvollständig arbeitet, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern bei Vorsatz sogar eine Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe.

Impressumspflicht bei Social Media, Dropshipping und Affiliate-Seiten
Die Impressumspflicht endet nicht bei klassischen Online-Shops. Auch Betreiber von Social-Media-Accounts, Blogs, YouTube-Kanälen oder Dropshipping-Seiten fallen unter diese gesetzliche Vorgabe, sofern ein kommerzieller Zweck verfolgt wird.
Das bedeutet: Wenn du auf Instagram Produkte vorstellst, auf TikTok Kooperationen durchführst oder auf deinem Blog Affiliate-Links einbaust, musst du ebenfalls ein Impressum führen. Auch Seiten, die auf den ersten Blick redaktionell wirken, gelten als geschäftsmäßig, sobald durch Werbeeinnahmen, Produktempfehlungen oder Links zu Drittanbietern Umsatz erzielt werden kann.
Entscheidend ist nicht, ob du die Einnahmen bereits bekommst, sondern ob dein Angebot darauf ausgelegt ist, Einnahmen zu generieren. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass schon eine optische Gestaltung mit Verkaufssymbolik, Produktverlinkungen oder Sponsored Posts als geschäftlich gilt.
Die Folge: Du musst ein vollständiges Impressum bereitstellen. Und zwar auf jeder Plattform, auf der du aktiv bist. Es reicht nicht, nur deinen Online-Shop zu verlinken. Der Weg zum Impressum muss klar erkennbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Für Instagram & Co. eignet sich ein externer Impressums-Link in der Bio.
Die Impressumspflicht schützt nicht nur Verbraucher, sondern auch dich als Anbieter. Wer offen kommuniziert, mit wem Kundinnen und Kunden es zu tun haben, schafft Vertrauen und beugt Abmahnungen vor.
Online-Shop Impressum Pflichtangaben im Überblick
Pflichtangabe | Beschreibung |
Name und Anschrift | Vollständiger Name des Shopbetreibers inkl. ladungsfähiger Adresse |
Rechtsform und Vertretungsberechtigung | Bei juristischen Personen: z. B. Geschäftsführer, Vorstand |
Kontaktinformationen | E-Mail, Telefon (optional), ggf. Fax |
Handelsregisterangaben | Bei eingetragenen Firmen: Registergericht und Handelsregisternummer |
Umsatzsteuer-ID | Falls vorhanden, muss diese genannt werden |
Aufsichtsbehörde / Berufsrecht | Nur bei reglementierten Berufen wie Ärzten, Anwälten, Maklern |
Hinweis auf EU-Streitschlichtung | Pflicht bei Shopangeboten an EU-Verbraucher (Online-Streitbeilegung) |
Die gesetzlichen Anforderungen an ein Impressum sind klar geregelt. Aber je nach Geschäftsmodell, Rechtsform und Branche unterschiedlich umfangreich.
Damit du keine Fehler machst, findest du in der Tabelle eine strukturierte Übersicht. Wenn du gerade erst dabei bist, deinen Online-Shop erstellen zu lassen, solltest du darauf achten, dass alle Pflichtangaben im Impressum enthalten sind.
Allgemeine Pflichtangaben für jeden Shopbetreiber
Ganz egal, ob du Einsteiger, Profi, Einzelunternehmer oder Teil einer GmbH bist: Du musst auf deiner Shopseite bestimmte Informationen klar und dauerhaft zugänglich machen.
Zu den allgemeinen Pflichtangaben zählen der vollständige Name oder Unternehmensname, die ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!) sowie mindestens eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, Meistens ist das die E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber aus Sicht des Verbraucherschutzes sehr empfehlenswert, da sie Vertrauen schafft und Rückfragen erleichtert.
Falls du eine eingetragene Firma betreibst (zum Beispiel eine UG, GmbH oder AG), bist du zusätzlich verpflichtet, die genaue Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer) zu nennen.
Auch Angaben zum Handelsregister, inklusive Registernummer und Sitz des Gerichts, gehören in ein solches Impressum. Ein oft übersehener Punkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern du eine hast. Diese muss immer dann mit rein, wenn du mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigst oder grenzüberschreitend in der EU lieferst.
Zusätzliche Pflichtangaben bei speziellen Berufsgruppen
Einige Berufsgruppen unterliegen nicht nur der allgemeinen Impressumspflicht, sondern auch besonderen Informationspflichten. Dazu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Notare, Ärzte, Apotheker oder Versicherungsvermittler.
Diese sogenannten reglementierten Berufe müssen in ihrem Impressum zusätzlich zur Adresse und Kontaktmöglichkeit auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Etwa zur Kammer oder Zulassungsstelle. Auch die gesetzliche Berufsbezeichnung und das Land, in dem diese verliehen wurde, müssen genannt werden.
Darüber hinaus ist oft ein Verweis auf die geltenden berufsrechtlichen Regelungen notwendig. Zum Beispiel die Bundesrechtsanwaltsordnung oder das Steuerberatungsgesetz. Als Versicherungsvermittler bist du außerdem verpflichtet, die Registernummer im Vermittlerregister sowie Kontaktdaten zur zuständigen Schlichtungsstelle anzugeben.
Diese Transparenz soll Verbrauchern helfen, dich besser einzuordnen und gegebenenfalls rechtlich zu kontaktieren. Wer diese Anforderungen ignoriert oder unvollständig umsetzt, riskiert empfindliche Abmahnungen. Dies passiert oft durch Mitbewerber oder Abmahnvereine.
So bindest du dein Impressum rechtssicher ein
- Dein Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Auf jeder Unterseite deines Online-Shops.
- Es muss klar mit dem Begriff „Impressum“ bezeichnet sein. Und nicht mit „Kontakt“ oder „Info“.
- Auch auf Social Media, Etsy, Amazon und Co. gilt die Impressumspflicht bei kommerzieller Nutzung.
- Die Einbindung muss auch auf mobilen Geräten einwandfrei funktionieren.
- Versteckte oder fehlerhafte Angaben führen schnell zu Abmahnungen und Bußgeldern.
Ein Impressum erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn es nicht nur korrekt, sondern auch gut sichtbar eingebunden ist. Viele Betreiber von Online-Shops machen genau hier entscheidende Fehler. Entweder ist das Impressum auf der Webseite zu versteckt oder auf Plattformen wie Instagram gar nicht vorhanden.
Und das kann teuer werden: Schon kleine Versäumnisse wie ein fehlender Link oder veraltete Kontaktdaten führen schnell zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Dabei ist die technische Einbindung kein Hexenwerk, wenn man weiß, worauf es ankommt. In den folgenden Abschnitten wird erklärtl, wie du dein Impressum korrekt platzierst, auf Social Media einbindest und welche Tools dir dabei helfen.
Platzierung und Sichtbarkeit im Online-Shop
Dein Impressum muss jederzeit abrufbar sein. Und zwar von jeder Unterseite deines Shops. Die Faustregel lautet: maximal zwei Klicks bis zum Impressum. Ideal ist die Platzierung im Footer, also ganz unten auf der Seite.
Viele Nutzer erwarten dort wichtige rechtliche Informationen. Alternativ kannst du den Link auch im Hauptmenü unterbringen, wenn dein Design das besser zulässt. Wichtig: Der Link muss klar und deutlich mit dem Wort „Impressum“ beschriftet sein. Begriffe wie „Info“, „Rechtliches“ oder „Über uns“ sind laut Bundesgerichtshof nicht ausreichend und führen im Streitfall zur Abmahnung.
Wenn du ein Shop-System wie Shopify, Wix oder Jimdo nutzt, kannst du in der Regel automatisch eine separate Impressumsseite anlegen und sie über ein Widget oder die Seiteneinstellungen dauerhaft verlinken.
Achte unbedingt darauf, dass der Link auch auf mobilen Geräten sichtbar und funktional ist. Gerade in der mobilen Ansicht werden Footer-Links häufig ausgeblendet oder verschachtelt. Teste deshalb regelmäßig mit dem Smartphone, ob dein Impressum schnell und zuverlässig gefunden wird. Nutze dabei Tools wie den Google Mobile-Friendly-Test, um technische Stolpersteine frühzeitig zu entdecken.
Was wirklich passiert, wenn dein Online-Shop kein Impressum hat
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist kein Bagatelldelikt. Wenn du hohe Kosten für Online-Shop vermeiden willst, solltest du diesen Punkt nicht unterschätzen. Denn dieser Verstoß wird in Deutschland rigoros geahndet. Insbesondere im digitalen Handel.
Abmahnkanzleien, Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen scannen gezielt Shops, Social Media Profile und Verkaufsplattformen nach Impressumsfehlern. Die Konsequenzen sind gravierend:
- Abmahnungen mit Unterlassungserklärung. Oft verbunden mit Kosten von 500 bis 1.500 Euro.
- Vertragsstrafen bei erneutem Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung.
- Bußgelder von bis zu 50.000 Euro durch Aufsichtsbehörden.
- Reputationsschäden, etwa durch öffentliche Kritik oder Rückfragen von Kunden.
Besonders tückisch: Selbst wenn du glaubst, nur „hobbymäßig“ aktiv zu sein, zählt die Gewinnerzielungsabsicht. Deshalb: Lieber einmal zu viel prüfen als einmal zu wenig. Ein vollständiges Impressum kostet dich nichts. Ein Abmahnverfahren kann jedoch deine ganze Selbstständigkeit gefährden und dir viele Kopfschmerzen bereiten.
So erstellst du ein rechtssicheres Impressum: Tools & Hilfen
Nicht jeder muss sein Impressum komplett selbst schreiben. Es gibt praktische und zuverlässige Tools, die dir dabei helfen. Und im Zweifel kannst du auch juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Generator oder Anwalt: Was passt zu dir?
- Impressumsgeneratoren: Seiten wie eRecht24, Shopify oder Trusted Shops bieten kostenlose oder günstige Generatoren, die Schritt für Schritt durch alle Angaben führen. Diese Tools sind für die meisten Shops absolut ausreichend, um dir den besten Online-Shop aufzubauen, sofern du einfache Strukturen hast.
- Anwaltliche Unterstützung: Wenn dein Geschäft komplex ist, du mehrere Beteiligte hast, international tätig bist oder sensible Daten verarbeitest, lohnt sich ein individueller Text vom Fachanwalt für IT- oder Medienrecht. Das bietet dir maximale Sicherheit gegenüber möglichen juristischen Angriffen.
Fazit: Ein sauberes Impressum schützt deinen Online-Shop
Das Online-Shop Impressum ist mehr als ein Pflichttext. Denn es ist ein Sicherheitsnetz für dich und dein Unternehmen. Es zeigt deinen Kundinnen und Kunden, dass du transparent agierst und Verantwortung übernimmst. Gleichzeitig schützt es dich effektiv vor Abmahnungen, Bußgeldern und unnötigem Stress.
Achte auf die richtige Platzierung, eine vollständige und aktuelle Angabe aller relevanten Informationen. Vor allem, wenn du planst, dein Online-Shop Gewerbe anmelden zu lassen und professionell durchzustarten.
Nutze geprüfte Tools oder professionelle Hilfe, wenn du dir unsicher bist. So machst du aus einer rechtlichen Pflicht einen echten Vertrauensvorteil. Und sicherst dir langfristig ein solides Fundament für deinen Online-Shop.
FAQ: Häufige Fragen zum Impressum im Online-Shop
Ja, die Impressumspflicht gilt unabhängig vom Umsatz. Auch Kleinunternehmer müssen ein vollständiges Impressum bereitstellen.
Nein. Du musst auf jeder genutzten Plattform separat ein Impressum einbinden. Zum Beispiel per Link in der Bio oder im Info-Bereich.
Abmahnungen, Vertragsstrafen, Bußgelder bis zu 50.000 Euro und erhebliche Reputationsverluste können die Folge sein.
Ja, z. B. mit Tools von eRecht24 oder Shopify. Achte aber darauf, dass alle Angaben vollständig und aktuell sind.
Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigung, Kontakt, Handelsregister (falls vorhanden), Umsatzsteuer-ID und ggf. Link zur EU-Streitschlichtung.