Onlineshop Steuern: Was du wissen musst, bevor du loslegst

Steuern Shop

Der Traum vom eigenen Shop und online Geld verdienen bietet dir Flexibilität und Selbstbestimmung, aber deine steuerlichen Pflichten werfen Fragen auf? Damit bist du nicht allein, doch mit einem soliden Grundverständnis lassen sich Unsicherheiten zum Thema Onlineshop Steuern schnell aus dem Weg räumen. 

Welche Steuern fallen an? Was musst du beim Finanzamt melden? Was zunächst nach Bürokratie klingt, muss dich nicht abschrecken. Wir erklären, worauf du achten musst, um rechtssicher und langfristig erfolgreich zu verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Steuerpflicht gilt ab dem ersten Euro: Jeder Onlineshop muss beim Finanzamt gemeldet werden, egal wie groß oder klein dein Business ist.
  • Kleinunternehmerregelung kann Aufwand sparen: Bleiben deine Umsätze innerhalb bestimmter Grenzen, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
  • Auch Plattformverkäufe sind steuerpflichtig: Ob du über Etsy, eBay, Amazon oder deinen eigenen Shop verkaufst, macht steuerlich keinen Unterschied.
  • Gute Buchhaltung ist das A und O: Wenn du Belege ordentlich sammelst und frühzeitig Rücklagen bildest, sparst du dir später böse Überraschungen bei den Behörden.

Gewerbe ja oder nein: Muss ich meinen Onlineshop steuerlich anmelden?

Ja, und zwar unabhängig von der Größe deines Vorhabens. Sobald du regelmäßig Produkte online anbietest und damit Einnahmen erzielst (oder es planst), sieht das Finanzamt darin eine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt auch dann, wenn du im kleinen Rahmen starten oder die Idee für deinen Onlineshop erst einmal ausprobieren möchtest. Auch wenn du nur “nebenbei“ etwas verkaufst, gilt das steuerrechtlich als Einkommen. Dies musst du dem Finanzamt als selbstständige Tätigkeit mitteilen.

Entscheidend ist deine Absicht: Einzelne Flohmarktverkäufe sind unproblematisch. Möchtest du ein Produkt allerdings nicht nur loswerden sondern damit Gewinn machen, erwartet das Finanzamt eine Anmeldung. Viele Shopbetreiber unterschätzen diesen Schritt. Wenn du zum Beispiel selbstgemachten Schmuck auf Etsy anbietest, regelmäßig Schuhe auf eBay weiterverkaufst oder ein Dropshipping Gewerbe betreibst, ist das ab einem gewissen Umfang kein privates Hobby mehr.

Das Finanzamt sieht darin eine steuerlich relevante unternehmerische Tätigkeit, die du anmelden musst. Die einzige Ausnahme besteht, wenn du dauerhaft unter den Bagatellgrenzen bleibst, was bei ernsthaften Ambitionen jedoch selten der Fall ist.

Onlineshop steuern_Steuerpflicht

So läuft die Anmeldung im Detail ab:

  1. Gewerbeanmeldung
    Der erste Schritt führt dich zu deiner jeweils zuständigen Behörde, beispielsweise dem Gewerbeamt oder der Handwerkskammer. Meist benötigst du hier deinen Personalausweis. Bei der Gewerbeanmeldung gibst du eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit an, z. B. „Onlinehandel mit Mode und Accessoires“ oder „Verkauf handgefertigter Produkte über das Internet“. Diese Beschreibung muss nicht hochdetailliert sein, sollte aber klar machen, was du tust. Nach der Anmeldung bekommst du eine Gewerbeanzeige, die du für weitere Schritte (z. B. Eröffnung eines Geschäftskontos) brauchst. Außerdem wird automatisch das Finanzamt informiert.
  2. Steuerliche Erfassung
    Kurz darauf erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt. Dieser ist entscheidend, um deine Umsatzsteuerpflicht und weitere steuerliche Merkmale festzulegen. Danach bekommst du eine Steuernummer für dein Gewerbe und kannst offiziell Rechnungen schreiben. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument, das du innerhalb von wenigen Wochen nach der Gewerbeanmeldung ausfüllen musst. Inzwischen geht das bequem über ELSTER online. Hier machst du unter anderem Angaben zu:
  • der erwarteten Höhe deiner Umsätze und Gewinne,
  • deiner Entscheidung zur Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmerregelung ja/nein),
  • deiner Bankverbindung und
  • ggf. weiteren Einkünften oder Beteiligungen.

Sobald dein Fragebogen bearbeitet wurde, erhältst du vom Finanzamt deine betriebliche Steuernummer. Mit dieser darfst du nun offiziell Rechnungen schreiben und kannst steuerlich korrekt arbeiten. Wenn du Kunden in anderen EU-Ländern beliefern willst oder Produkte digital vertreibst (z. B. E-Books oder Onlinekurse), solltest du außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Das geht kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.

Gut zu wissen:
Die Angaben zu Umsatz und Gewinn müssen nicht auf den Euro genau sein, sollten aber realistisch geschätzt werden. Diese Werte haben Einfluss auf deine Steuerpflichten, zum Beispiel, ob du monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst.

Die Anmeldung deines Onlineshops ist kein Hexenwerk, aber ein Pflichtschritt. Wer hier von Anfang an korrekt vorgeht, spart sich späteren Ärger und schafft eine solide Basis für ein professionelles und wachstumsfähiges Business.

Onlineshop Steuern_Gewerbeanmeldung

Welche Steuern fallen beim Onlineshop an?

Wenn du mit einem Shop Geld verdienst, kommst du an bestimmten Steuerarten nicht vorbei. Dabei gibt es nicht „die eine E-Commerce-Steuer“, sondern vielmehr greifen verschiedene Regelungen aus dem Steuerrecht ineinander. Welche davon auf dich zutreffen, hängt von deiner Rechtsform, deinem Umsatz und deinem Gewinn ab. Im Wesentlichen musst du mit folgenden Steuerarten rechnen:

1. Umsatzsteuer

Umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt, gehört diese zu den wichtigsten Steuern im Onlinehandel. Sie begegnet dir sofort, wenn du Produkte an Kunden verkaufst. Dabei handelt es sich nicht um dein Geld, sondern wird von dir lediglich „durchgeleitet“: Du erhebst sie auf deine Verkäufe, reichst sie ans Finanzamt weiter und kannst im Gegenzug Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben geltend machen, z.B. aus Software-Abos oder Wareneinkäufen.

Diese Sätze gelten in Deutschland:

  • 19 Prozent regulärer Steuersatz (z. B. Kleidung, Technik, Möbel)
  • 7 Prozent ermäßigter Steuersatz (z. B. Bücher, Lebensmittel, Kunstwerke)

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auf deinen Rechnungen die Steuer separat ausweisen und regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dies ist meist monatlich oder vierteljährlich erforderlich, abhängig von deinem Vorjahresumsatz. Auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist Pflicht. 

Du kannst dich allerdings mit der Kleinunternehmerregelung davon befreien lassen. In diesem Fall weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

2. Einkommensteuer

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer, die du auf deinen Verkaufspreis aufschlägst und ans Finanzamt weiterleitest, bezieht sich die Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Du versteuerst also nicht das Geld, das du einnimmst, sondern nur das, was dir nach Abzug deiner geschäftlichen Ausgaben tatsächlich bleibt.

Wie funktioniert die Gewinnermittlung?

Unter bestimmten Umständen kannst du deinen Gewinn vereinfacht mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Dies ist für folgende Gruppen von Unternehmern erlaubt:

  • Gewerbetreibende und Kaufleute mit Umsatz kleiner als 800.000 Euro oder Gewinn von weniger als 80.000 Euro pro Jahr. Dabei reicht es schon aus, wenn du eine Grenze überschreitest, um nicht mehr unter die Regelung zu fallen. Außerdem darfst du nicht nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zur Buchführung verpflichtet sein (z. B. HGB).
  • Bestimmte Unternehmensformen wie Einzelunternehmer oder eine GbR, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
  • Freiberufler unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn.

Diese Methode ist einfach und übersichtlich: Du stellst deine Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber. Die Differenz daraus ergibt deinen Gewinn oder Verlust. Eine komplexe Buchführung oder Bilanz brauchst du in diesem Fall nicht.

Die EÜR kannst du am Jahresende online über ELSTER oder mit Hilfe eines Steuerprogramms einreichen. Zusammen mit deiner regulären Einkommensteuererklärung gibst du dann die entsprechende Anlage ab.

Ein Beispiel:

Du verkaufst über deinen Onlineshop im Jahr Produkte im Wert von 25.000 Euro. Für den Wareneinkauf, Plattformgebühren, Verpackung, Werbung, Software und Versand gibst du insgesamt 17.000 Euro aus. 

Umsatz – Ausgaben = Gewinn

25.000 Euro – 17.000 Euro = 8.000 Euro

Dein steuerpflichtiger Gewinn beträgt also 8.000 Euro. Nur dieser Betrag wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt, nicht der gesamte Umsatz.

Was zählt als Betriebsausgabe?

Du kannst alle Ausgaben steuerlich absetzen, die betrieblich veranlasst sind, zum Beispiel:

  • Einkauf deiner Produkte (Herstellung oder Wiederverkauf)
  • Verpackung, Versandmaterial, Porto, Fulfillment
  • Werbekosten (z. B. Google Ads)
  • Tools und Software (z. B. Shopify)
  • Domain, Hosting, Dropshipping-Kosten
  • Gebühren von Etsy, Amazon, eBay oder Stripe
  • Fotokamera, Produktfotos, Grafikdesign
  • anteilige Miet- oder Stromkosten bei Homeoffice
  • ggf. Reisekosten, Fachliteratur, Fortbildungen

3. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Sie betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen, also auch deinen Onlineshop. Es gibt jedoch eine Freigrenze von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr, darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Für bestimmte Personen (z.B. Einzelunternehmer, GbRs) wird die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Das heißt, es wird am Ende nicht doppelt besteuert. Kapitalgesellschaften wie GmbHs zahlen jedoch beides separat.

4. Körperschaftsteuer

Falls du deinen Onlineshop nicht als Einzelunternehmer oder GbR, sondern z. B. als GmbH oder UG gründest, fällt zusätzlich die Körperschaftsteuer an. Diese beträgt pauschal 15 Prozent auf den Unternehmensgewinn und zwar unabhängig davon, wie hoch dein persönliches Einkommen ist.

Die folgende Tabelle zeigt dir die wichtigsten Steuerarten nochmal im Überblick zusammengefasst:

SteuerartWer ist betroffen?Was wird besteuert?
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)Alle mit Umsatz, außer KleinunternehmerVerkaufspreise (brutto)
EinkommensteuerEinzelunternehmer, PersonengesellschaftenGewinn
GewerbesteuerGewerbe ab 24.500 Euro GewinnGewerblicher Gewinn
KöperschaftssteuerKapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG)Unternehmensgewinn

Was du sonst noch im Blick behalten solltest

  • Verkauf ins Ausland: Sobald du an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufst, gelten besondere Umsatzsteuerregeln (Stichwort One-Stop-Shop). 
  • Digitale Produkte: Beim Verkauf digitaler Güter (z. B. E-Books, Onlinekurse) gelten teils abweichende Vorschriften, vor allem bei der Ortsbestimmung der Umsatzsteuer.
  • Nebenberuflichkeit schützt nicht vor Steuern: Auch wenn dein Onlineshop nur als Nebenverdienst gedacht ist, bist du ab dem ersten Euro verpflichtet, deine Einkünfte zu melden und zu versteuern.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Bei dieser Regelung handelt es sich um eine steuerliche Vereinfachung, die insbesondere für kleine Onlineshops attraktiv ist. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und entsprechend auch keine an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt für dich die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung sowie zum Vorsteuerabzug.

Das bedeutet:

  • Du bekommst keine Vorsteuer zurück (z. B. für eingekaufte Waren, Software oder Werbung)
  • Du darfst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
  • Du führst keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen durch
  • Du gibst am Jahresende nur eine Umsatzsteuerjahreserklärung mit einem Häkchen bei „Kleinunternehmer“ ab

Du darfst die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Im Vorjahr max. 25.000 Euro Umsatz
  • Im laufenden Jahr voraussichtlich max. 100.000 Euro Umsatz

Achtung: Hier zählt der gesamte Umsatz, also inklusive Versandkosten oder Plattformgebühren, nicht nur dein Gewinn. Diese Grenze prüft das Finanzamt jedes Jahr erneut. Sobald du sie überschreitest, fällst du automatisch im Folgejahr in die Regelbesteuerung.

Wenn du gerade erst beginnst, keine großen Investitionen tätigst und hauptsächlich an Privatpersonen verkaufst, kann die Kleinunternehmerregelung sehr sinnvoll sein. Sie spart dir Zeit, Geld und Nerven in der Anfangsphase.

Wenn du allerdings schnell skalieren willst, regelmäßig in Werbung, Tools oder Waren investierst oder mit Geschäftskunden arbeitest, kann sich die Regelbesteuerung lohnen. Du kannst dann zwar keine Kleinunternehmerregelung mehr nutzen, darfst aber die gezahlte Vorsteuer abziehen und wirkst nach außen professioneller.

Du musst dich bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Diese Entscheidung gilt dann mindestens für fünf Jahre. Ein späterer Wechsel zurück ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Kleinunternehmerregelung:
  • Für: Shops mit weniger als 25.000 Euro Umsatz im letzten Jahr und voraussichtlich weniger als 100.000 Euro im laufenden Jahr
  • Vorteile: keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen
  • Bedingung: muss bei der steuerlichen Erfassung bereits angegeben werden

Verkäufe ins Ausland

Sobald du Produkte über Ländergrenzen hinweg verkaufst, z. B. über Amazon oder deine eigene Website, gelten besondere Umsatzsteuerregeln. Die gute Nachricht: Vieles lässt sich heute digital und zentral regeln, wenn du weißt, worauf du achten musst.

Innerhalb der EU: One-Stop-Shop (OSS)

Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern, musst du dort eigentlich die jeweilige Umsatzsteuer des Ziellands berechnen und abführen. Um das zu vereinfachen, gibt es den One-Stop-Shop (OSS). Hierbei handelt es sich um ein zentrales Onlineportal, über das du alle EU-Umsätze gesammelt melden kannst. Das vereinfacht die Abwicklung erheblich. Voraussetzung ist allerdings, dass du dich aktiv für den OSS registrierst.

Wichtig: Du musst den OSS nutzen, sobald deine EU-weiten Verkäufe 10.000 Euro brutto pro Jahr überschreiten. Bleibst du darunter, darfst du weiterhin deutsche Umsatzsteuer anwenden.

Onlineshop steuern_Umsatzsteuer

Verkäufe außerhalb der EU (Drittländer)

Lieferst du z. B. in die Schweiz, USA oder nach Großbritannien, gelten diese Verkäufe in der Regel als umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen. Dies ist aber nur der Fall, wenn du den Versand ins Drittland nachweisen kannst. Achte daher auf vollständige Belege, z. B. Versandnachweise oder Zollpapiere.

Kurz gesagt: Wenn du ins Ausland verkaufst, brauchst du einen Überblick über deine Zielmärkte und den OSS, sobald du europaweit skalierst. Klingt kompliziert, lässt sich mit etwas Struktur aber gut managen.

Steuerliche Fallstricke und wie du sie vermeidest

Gerade am Anfang ist es ganz normal, dass dir steuerliche Begriffe oder Fristen noch nicht vertraut sind. Wichtig ist aber, dass du typische Stolperfallen kennst. Denn viele Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch fehlende Information oder Prokrastination.

Diese Fehler solltest du vermeiden:

  • Keine Anmeldung beim Finanzamt: Auch kleine Onlineshops müssen angemeldet werden. „Ich war mir nicht sicher, ob das schon zählt“ schützt dich später nicht vor Nachzahlungen oder Sanktionen.
  • Privates und Geschäftliches vermischen: Nutze unbedingt ein separates Konto für dein Business. So behältst du den Überblick und vermeidest, dass private Zahlungen deine Buchhaltung durcheinanderbringen.
  • Steuern nicht einplanen: Rücklagen sind Pflicht. Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer kommen nicht automatisch. Du musst selbst dafür sorgen, dass das Geld dafür am Jahresende oder bei Vorauszahlungen verfügbar ist.
  • Umsatzsteuer falsch oder vergessen: Ob du zur Umsatzsteuer verpflichtet bist oder nicht, musst du früh klären. Wer unberechtigt Umsatzsteuer ausweist oder nicht abführt, muss oft rückwirkend korrigieren, und zwar mit zusätzlichen Zinsen.
  • Belege fehlen oder sind unvollständig: Jede Ausgabe braucht einen nachvollziehbaren Beleg. Digitale Tools helfen dir, Belege direkt zu erfassen und sicher aufzubewahren.
  • Steuerliche Pflichten aufschieben: Wer Erklärungen, Meldungen oder Anträge zu lange liegen lässt, handelt schnell verspätet. Das kann teuer werden. Erledige es daher früh oder bitte rechtzeitig um Fristverlängerung.
Unser Tipp:
Lege dir einen übersichtlichen Steuerkalender an mit den wichtigsten Fristen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen etc.). Plane dir feste Zeitfenster für Buchhaltung und Organisation ein. Je regelmäßiger du dich darum kümmerst, desto weniger Stress hast du am Ende.

Fazit: Onlineshop Steuern verstehen statt fürchten

Ein Onlineshop ist eine großartige Möglichkeit, dein eigenes Business zu starten, ein zweites Standbein aufzubauen oder dein Herzensprojekt zum Beruf zu machen. Damit du langfristig erfolgreich bist, solltest du die steuerlichen Pflichten von Anfang an ernst nehmen.

Ob Steuern oder Buchhaltung, wenn du dich gut vorbereitest, realistische Rücklagen bildest und deine Unterlagen im Griff hast, bist du auf der sicheren Seite. Ein simpler Plan und sorgt dabei für eine solide Basis. Dann wirst du mit deinem Onlineshop nicht nur Umsatz machen, sondern auch steuerlich auf sicheren Beinen stehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Über den Autor

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Kevin Helfenstein
Gründer, Geschäftsführer, Speaker und Coach

Als der Realschüler und gelernter KFZ-Mechatroniker dem Gehalt eines Angestellten entgegen sah, wusste er: Das kann nicht alles sein.

Nicht in seiner Vorstellung – Nicht in seinem Leben.

Also beschloss er, sich im Online Marketing fortzubilden und avancierte zu einem der besten E-Commercler im deutschsprachigen Raum.

Gemeinsam mit seinem Team erzielte Kevin bereits mehrere Millionen Euro Umsatz.

Mittlerweile hat er mit seinen Kunden mehr als 2.400+ Onlineshops aufgebaut.